Spenden für Projekte

Unterstützung von laufenden Spendenaktionen sind zweckgebundene Spenden, die dem jeweiligen Spendenzweck zu 100% zugeführt werden. Spenden zur freien Verfügung werden der zum Zeitpunkt der Spende laufenden Aktion zugeführt.

Ab dem 01. Januar 2021 werden Spendenbescheinigungen ab einem Spendenbeitrag von 300 Euro (bis 31.12.2020 - 200 Euro) durch die Stiftung African Children Help Gerd Hagmaier ausgestellt. Spenden mit einem Betrag unter 300 Euro können über den Überweisungsbeleg beim Finanzamt zum Ansatz gebracht werden.

Bei Privatpersonen sind bis zu 20% des Gesamtbetrags der Einkünfte als Sonderausgaben steuerlich absetzbar. Bei Unternehmen 4% der Summe der gesamten Umsätze und der im Kalenderjahr aufgewendeten Löhne und Gehälter.

Zustiftungen

Das heißt Zuwendungen in den Vermögensstock, fließen der Stiftung zu und verbleiben in dieser. Ein erhöhter Vermögensstock ermöglich eine größere Gewinnerzielung, die den unterstützenden Organisationen jährlich zur Verfügung stehen. Zuwendungen in den Vermögensstock (Zustiftungen) können im Jahr der Zuwendung und in den folgenden neun Jahren bis zu einem Gesamtbetrag von 1.000.000,00 abgezogen werden. Bei Verheirateten steht der Abzugsbetrag jedem Ehegatten einzeln zu. Diese Abzugsmöglichkeit ist neben oben angeführten Spendenabzug möglich. Für Kapitalgesellschaften bestehen diese Abzugsmöglichkeiten nicht. Einzelunternehmer und Personengesellschaften haben die Abzugsmöglichkeit nur hinsichtlich der Gewerbesteuer.

Die Übertragung von Vermögen

Die Übertragung von Vermögen an eine gemeinnützige Stiftung ist von der Schenkungs-/Erbschaftssteuer befreit. Bei Spenden an die Stiftung African Children Help Gerd Hagmaier erhalten Sie von uns eine Spendenquittung. Bei Sachspenden stellen wir diese über den entsprechenden Wert aus.

Bußgelder und Geldauflagen

Das Geldauflagenkonto der Stiftung African Children Help

Volksbank Kraichgau
IBAN: DE43 672922 0000 417795 19
BIC: GENODE61WIE

Überweisungsträger mit dem Vermerk „Nicht von der Steuer absetzbar“ finden Sie als Richterin oder Richter, Staatsanwältin oder Staatsanwalt oder als zahlungspflichtige Person unter:

Bußgelder und Geldauflagen von Strafgerichten leisten eine wichtige finanzielle Unterstützung für die Stiftung African Children Help. Durch diese Zuwendungen ist es uns möglich, Kindern in Afrika - aktueller Fokus Kenia - Schulbildung zu ermöglichen und Hilfe zur Selbsthilfe aktiv zu fördern.

Sie als Richterin, Richter, Staatsanwältin oder Staatsanwalt können uns dabei mit der Zuweisung von Bußgeldern und Geldauflagen unterstützen. Beispielsweise durch:

Ihre Bußgelder und Geldauflagen sinnvoll und wirksam zuweisen

  • 200 – 2.500 Euro für die Versorgung von Schülern mit Schuluniformen und Schulmittel in Form von Büchern und Schreibmaterialien
  • 2.500 - 5.000 Euro für die Instandhaltung von Klassenzimmern in Form von neuen Schulmöbeln, Tafel, Neuanstrich oder Türen
  • 10.000 – 50.000 Euro für Neubau von Schulgebäuden oder Klassenzimmern in ländlichen Gegenden, Online-Medien-Kompetenz entwickeln oder auch für eine bessere Ausstattung der Schulbibliothek.

Wir verpflichten uns gegenüber einer transparenten Verwaltung der Geldauflagen und Bußgelder und informieren die zuständigen Stellen jährlich über den Eingang und die Verwendung der Gelder.

Falls Sie weitere Informationen über die Verwendung der Gelder haben möchten, sprechen Sie uns gerne an!

Wir arbeiten dafür, dass alle Kinder die Chance auf beste Bildung erhalten. Jede Geldauflage und jedes Bußgeld hilft – unterstützen Sie uns bitte. Herzlichen Dank!